Mopedauto.at

Das
Lenken von Mopedautos ist seit 1. Juli 2001 nur zulässig, wenn
der Lenker entweder einen Führerschein besitzt oder
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das 16. Lebensjahr vollendet hat und
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Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges
Leichtkraftfahrzeug" besitzt (= "Mopedautoausweis").
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Den
"Mopedautoausweis" erlangt man nach Absolvierung einer
theoretischen Schulung im Ausmaß von acht Unterrichtseinheiten
und einer praktischen Schulung im Ausmaß von sechs Unterrichtseinheiten
auf einem derartigen Kraftfahrzeug.
Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
müssen zusätzlich eine Prüfung über das
Stoffgebiet der Schulung ablegen. Die Ausbildungsinhalte und Prüfungsvoraussetzungen
werden per Verordnung festgelegt. |
Eine
amtsärztliche Kontrolluntersuchung (Sehtest) ist derzeit nicht
vorgesehen.
Ein
"Mopedautoausweis" berechtigt auch zum Lenken von
einspurigen Mopeds und Invalidenkraftfahrzeugen.
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Hier
entsteht eine Informationsseite über Mopedautos.
Wir
gehen in der ersten Hälfte 2006 online.
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