Mopedauto.at

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Das Lenken von Mopedautos ist seit 1. Juli 2001 nur zulässig, wenn der Lenker entweder einen Führerschein besitzt oder
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • einen Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" besitzt (= "Mopedautoausweis").
Den "Mopedautoausweis" erlangt man nach Absolvierung einer theoretischen Schulung im Ausmaß von acht Unterrichtseinheiten und einer praktischen Schulung im Ausmaß von sechs Unterrichtseinheiten auf einem derartigen Kraftfahrzeug.

Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen zusätzlich eine Prüfung über das Stoffgebiet der Schulung ablegen. Die Ausbildungsinhalte und Prüfungsvoraussetzungen werden per Verordnung festgelegt.

Eine amtsärztliche Kontrolluntersuchung (Sehtest) ist derzeit nicht vorgesehen.

Ein "Mopedautoausweis" berechtigt auch zum Lenken von einspurigen Mopeds und Invalidenkraftfahrzeugen.

 

Hier entsteht eine Informationsseite über Mopedautos.

Wir gehen in der ersten Hälfte 2006 online.